Die Sonderkündigung der Kfz-Versicherung


Haben Sie einen Schufa-Eintrag, fühlen Sie sich zurecht eingeschränkt. Immerhin macht es die Bonitätsprüfung mit Schufa-Einträgen durchaus schwerer, einen guten und passenden Vertrag zu finden. Haben Sie erst einmal eine Kfz-Versicherung trotz Schufa gefunden, trauen Sie sich vielleicht nicht mehr zu kündigen. Aber sind diese Zweifel angebracht oder notwendig? Wir sagen: Nein. Trotz eines Eintrags in der Schufa, einer Bonitätsauskunft, die auf Einträge und finanzielle Probleme schließen lässt, sollten Sie zumindest den Vergleich der Kfz-Versicherungen durchführen. Sie müssen nicht dauerhaft bei einem Anbieter verweilen. Und wenn Sie die gewöhnlichen Kündigungsfristen für den Wechsel der Autoversicherung verpasst haben, müssen Sie trotzdem nicht unbedingt ein weiteres Jahr bei dem Versicherer bleiben. Denn es gibt die Sonderkündigung der Kfz-Versicherung. Was es damit auf sich hat, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

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Kündigung oder Sonderkündigung - wo ist der Unterschied?

Der Vertrag über die Kfz-Versicherung läuft in der Regel ein Jahr. Alte Verträge berücksichtigen das Kalenderjahr und laufen zumeist vom 01. Januar bis zum 31. Dezember. Neue Verträge beginnen schon inmitten des Jahres, genauer gesagt zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie das Fahrzeug anmelden. Das Ende des Vertrags liegt nun genau ein Jahr später. Eine Ausnahme machen Kfz-Versicherungen für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Diese Autoversicherungen laufen nur über einen ganz bestimmten Zeitraum.

Vorsicht: Selbst bei Saisonkennzeichen gibt es Kfz-Versicherungen, die über ein vollständiges Jahr laufen. Prüfen Sie daher stets Ihren Vertrag, damit Sie die Frist nicht versäumen und korrekt kündigen.

Um die Kfz-Versicherung gewöhnlich zu kündigen, setzen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben auf und stellen sicher, dass die Kündigung pünktlich bei der Versicherung eingeht. Pünktlich heißt, einen Monat vor Ende des Vertrags. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Es gibt jedoch das Sonderkündigungsrecht. Das tritt immer dann in Kraft, wenn sich während der Vertragslaufzeit etwas ändert oder die Versicherung Sie über eine Preisanpassung nach oben informiert.

Gründe für die Sonderkündigung der Kfz-Versicherung

Natürlich kann Ihnen Ihre Kfz-Versicherung auch kündigen, wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen. In diesem Fall nimmt der Versicherer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Dieser Fall tritt ein, wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen. Für Sie jedoch andere Gründe für die Sonderkündigung interessant. Gründe, die es Ihnen erlauben, außerordentlich außerhalb der eigentlichen Kündigungsfrist über eine Vertragsauflösung zu entscheiden. Dieses Recht steht Ihnen auch zu, wenn Sie einen Schufa-Eintrag haben.

Drei Fakten führen dazu, dass Sie außerordentlich kündigen dürfen:

• Beitragserhöhung
• Schadensregulierung
• Fahrzeugabmeldung

In den meisten Fällen, in denen die Kfz-Versicherung außerordentlich gekündigt wird, liegt eine Beitragserhöhung vor. Informiert Sie Ihre Autoversicherung schriftlich darüber, dass der Beitrag ab einem bestimmten Zeitpunkt steigt, dürfen Sie innerhalb von einem Monat außerordentlich kündigen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie das Schreiben erhielten. Da der Vertrag nun vorzeitig endet, erhalten sie natürlich bereits bezahlte und überschüssige Beiträge zurück. Allerdings steht Ihnen das Recht nicht bei jeder Preisanpassung zu:

- Preisreduzierungen ermöglichen keine Sonderkündigung
- Die Preiserhöhung darf nicht selbst verschuldet sein

Sollte die Erhöhung der Gebühren aus einem von Ihnen verschuldeten Unfall und der Anpassung der Schadensfreiheitsklasse erfolgen, ist eine vorzeitige Auflösung der Kfz-Versicherung nicht möglich. Das gilt ebenfalls, wenn Sie umziehen und sich Ihre Regionalklasse ändert. Beide Fälle führen zu einer selbst verschuldeten Beitragsanpassung, die das Sonderkündigungsrecht aufhebt.

Nach einer Schadensregulierung dürfen sowohl die Versicherung als auch Sie den Vertrag auflösen. Es spielt keine Rolle, ob der Schaden von der Versicherung anerkannt wurde oder nicht. Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von der Kostenübernahme erfahren, beginnt die einmonatige Kündigungsfrist.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder es anderweitig stilllegen, tritt immer das Sonderkündigungsrecht in Kraft. Sie brauchen in diesem Fall keine Frist abwarten. Das Straßenverkehrsamt gibt Ihnen eine Abmeldebescheinigung und informiert auch die Versicherung über die Abmeldung. Allerdings ist es sinnvoll, dass Sie sich selbstständig mit der Kfz-Versicherung in Verbindung setzen. Dies führt zu einer schnelleren Rückerstattung des bezahlten Beitrags. Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, die Versicherung über den Verkauf zu informieren. Auf diese Weise verhindern Sie auch, dass der eventuell zu spät umgemeldete und neu versicherte Wagen mit dem neuen Fahrzeug einen Unfall auf Ihre Kosten verursacht.

Wie kündigen Sie außerordentlich?

Auch die außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung unterliegt den üblichen Kündigungsregeln. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und pünktlich innerhalb der Frist bei der Kfz-Versicherung eingehen.

Ein großer Unterschied zur normalen Kündigung ist, dass Sie nun einen Grund angeben müssen. Beziehen Sie sich in dem Kündigungsschreiben auf die Beitragserhöhung oder die Regulierung des Unfallschadens.

Zudem sollte die Kündigung folgende Inhalte aufweisen:

• Datum der Ausstellung
• Ihre Anschrift und Ihren Namen
• Die Versicherungsnummer
• Das Kfz-Kennzeichen
• Datum des Vertragsendes
• Unterschrift

Wir raten Ihnen, nicht ausschließlich die Versicherungsnummer im Schreiben aufzuführen. Notieren Sie stets das Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs. Nicht nur erleichtern Sie der Versicherung im Falle eines Zahlendrehers das Auffinden des korrekten Vertrags, Sie vermeiden auch fehlerhafte Zuordnungen, falls Sie mehrere Fahrzeuge bei einer Kfz-Versicherung versichert haben.

Sollte das Sonderkündigungsrecht doch nicht vollkommen deutlich hervortreten, empfiehlt es sich, der außerordentlichen Kündigung eine gewöhnliche Kündigung beizulegen. Sie kennen sicher den Satz »kündige ich die Versicherung außerordentlich zum xxx, hilfsweise zum xxx?« Nutzen Sie ihn. Sollte Ihre Kfz-Versicherung die außerordentliche Kündigung nicht anerkennen, wird das Vertragsverhältnis wenigstens zum Ende des Vertrags aufgelöst.

Sollten Sie aufgrund der Schufa etwas beachten?

Einzig ein Schufa-Eintrag hindert Sie natürlich nicht daran, von Ihrem Recht auf die Sonderkündigung Gebrauch zu machen. In der Regel finden Sie trotz schlechter Bonitätsprüfungen eine neue Kfz-Versicherung. Sogar der Schutz in der Teil- oder Vollkasko sind möglich, gerade, wenn Sie sich dazu entschließen, den Jahresbetrag im Voraus zu zahlen.

Sichern Sie sich vor der Kündigung - egal ob ordentlich oder außerordentlich - trotzdem ab. Vergleichen Sie zuerst die Tarife anderer Versicherer mit unserem Tarifrechner. Stellen Sie eine Versicherungsanfrage und warten Sie die Bestätigung des neuen Vertrags ab. Nun kündigen Sie Ihre alte Versicherung. Keine Sorge, eine doppelte Versicherung kommt nicht zustande. Sollte es zwischen dem Vertragsende und dem Beginn Ihrer neuen Kfz-Versicherung zu einer Überschneidung kommen, beginnt der neue Vertrag später. Ein Kfz kann nur einmal versichert sein.

Trotzen Sie der Schufa und bekommen Sie mehr

Aus welchen Gründen Sie auch eine neue Kfz-Versicherung wünschen, ob Sie außerordentlich kündigen oder nicht - der jährliche Vergleich der Kfz-Versicherung lohnt sich in jedem Fall. Nicht nur, weil er Ihnen Möglichkeiten bietet, die Nebenkosten für Ihr Auto zu senken. Sie können auch wesentlich bessere Verträge finden. Gerade, wenn Sie noch eine Autoversicherung haben, die sich seit Jahren verlängert, bieten Ihnen die neuen Tarife viele neue Inhalte, die Sie besser schützen. Testen Sie unseren Tarifvergleich der Kfz-Versicherung einfach einmal und sehen Sie selbst, wie gut es sich sparen lässt. Auch die Schufa steht Ihnen nicht im Wege. Wer weiß, ob nicht sogar der Teilkaskoschutz für Ihr Fahrzeug drin ist?

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