Trotz Schufa die Motorradversicherung wechseln? So gelingt’s


Motorradversicherung ohne Schufa zu 100% bekommen

Wie auch die Kfz-Versicherung, ist die Motorradversicherung an eine Vertragslaufzeit gebunden. Jeweils zum Ende der Laufzeit können Sie die Motorradversicherung wechseln - selbst wenn Sie einen Eintrag in der Schufa haben. Unter bestimmten Umständen ist es sogar möglich, während der Laufzeit zu einem anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif zu wechseln. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, worauf Sie beim Wechseln der Motorradversicherung achten müssen und wie Sie sicherstellen, dass Ihnen die Schufa nicht den Spaß an Ihrem Motorrad verdirbt.

Grundsätzliches zur Schufa und der Motorradversicherung

Sie wissen bereits, dass eine Variante der Motorradversicherung zu den Pflichtversicherungen gehört: die Haftpflicht. Wünschen Sie den Abschluss einer reinen Haftpflicht für Ihr Motorrad, brauchen Sie sich um einen Eintrag in der Schufa und der diesen verratenden Bonitätsauskunft nicht zu sorgen. Die Versicherungen dürfen Sie nur unter ganz speziellen Bedingungen als Kunde ablehnen:

• Versicherungsbetrug
• Offene Raten aus alten Verträgen

Beide Punkte sind kein genereller Ablehnungspunkt, da Sie die Versicherungsgesellschaft betrogen haben müssen, bei der Sie nun eine Motorradversicherung anfragen. Dasselbe gilt für die offenen Versicherungsrechnungen. Auch diese Forderung muss direkt in Verbindung mit der Versicherungsgesellschaft stehen, bei der Sie nun eine Motorradversicherung trotz Schufa wünschen.

Hätten Sie gerne mehr Schutz für Ihr Motorrad und suchen nach einer Teil- oder Kaskoversicherung, darf Sie die Motorradversicherung wieder nicht generell ablehnen, jedoch auf die reine Haftpflicht verweisen. Allerdings macht es keinen Sinn, nun gleich jede Hoffnung auf die Teil- oder Vollkasko der Motorradversicherung trotz Schufa zu begraben. Es gibt diverse Möglichkeiten, mit denen Sie Ihre Chancen auf einen positiven Abschluss des Vertrags erhöhen:


• Günstiger Tarif - je günstiger die Kosten für die Motorradversicherung, desto niedriger ist die Gefahr, dass Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können.
• Selbstbeteiligung - über die Selbstbeteiligung senken Sie die Kosten für die Motorradversicherung.
• Vorauszahlung - zahlen Sie den Jahresbeitrag für Ihre Motorradversicherung zu Vertragsbeginn im Voraus, können Sie überhaupt nicht in Zahlungsverzug kommen. Sie entkräftigen das Argument, welches der Versicherer aufgrund Ihrer schlechten Bonitätsprüfung anbringen könnte, somit im Vorfeld. Die jährliche Zahlweise wirkt sich übrigens positiv auf Ihre Versicherungskosten aus. Da der Verwaltungsaufwand geringer ist und die Versicherung gleich mit dem Geld arbeiten kann, ist der Jahresbeitrag niedriger, als wenn Sie die Beiträge in kürzeren Abständen zahlen würden.


Natürlich können Sie die Motorradversicherung nur wechseln, wenn Sie wissen, worauf es beim Wechsel überhaupt ankommt. Einige vertragliche Bedingungen müssen Sie nämlich beachten. Dies ist unabhängig etwaiger Einträge in der Schufa.

Der Wechsel der Motorradversicherung zum Vertragsende

Die meisten Wechsel der Motorradversicherungen finden zum Vertragsende statt. Der Wechsel ist nun besonders einfach und unkompliziert, da Sie zum Ende des Vertrags stets die Möglichkeit haben, die Versicherung zu kündigen und zu einem anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif zu wechseln. Sie müssen nur wissen, wann Ihr Vertrag endet. Nicht nur läuft nicht jeder Versicherungsvertrag am Jahresende aus, er kann beim Motorrad auch von dem eigentlichen Versicherungsjahr abweichen. Das liegt daran, dass Sie Motorräder problemlos nur über den Sommer versichern lassen können. Wir raten Ihnen daher, zur Sicherheit vor dem Wechseln Ihren Vertrag zu prüfen und die korrekte Laufzeit und somit die Kündigungsfrist in Erfahrung zu bringen.

Die Motorradversicherung bei Jahresverträgen wechseln

Die Frist für die Kündigung der Motorradversicherung läuft grundsätzlich einen Monat zum Ende der Laufzeit. Sie müssen daher sicherstellen, dass Ihre Kündigung spätestens einen Monat vor dem Laufzeitende bei Ihrer alten Versicherung vorliegt. Anderenfalls verlängert sich der Vertrag automatisch, sollte die Gesellschaft nicht aus Kulanz die Kündigung akzeptieren.

Haben Sie einen Jahresvertrag mit Enddatum 31.12. und möchten den Wechsel zum 01. Januar forcieren, muss die Kündigung am 30. November bei Ihrer alten Motorradversicherung eingegangen sein. Endet der Vertrag hingegen am 30. April, ist das letztmögliche Datum der Kündigung der 31. März.

Anders verhält sich die Kündigungsfrist, wenn Sie keine über das ganze Jahr laufende Motorradversicherung haben:


Saisonbeginn als Vertragsende
Nutzen Sie Ihr Motorrad nur in der Saison und wünschen auch nur innerhalb dieser Zeit eine Motorradversicherung, obliegt es Ihnen festzustellen, wann für Ihre bisherige Versicherung die Motorradsaison beginnt. Oftmals stimmt das Datum mit der Zeit überein, zu der Sie auch ein Saisonkennzeichen beantragen. Bei einer Saison von März bis Oktober und einer Frist von einem Monat müssen Sie für einen erfolgreichen Wechsel also am 31. Januar gekündigt haben.

Sommersaison und Vertragsende
Es ist möglich, eine Motorradversicherung abzuschließen, die eine Sommer- und eine Wintersaison beinhaltet. Bei diesen Varianten fahren Sie das Fahrzeug zwar nur während der Sommersaison, im Winter genießt es allerdings auch einen Schutz durch die Motorradversicherung. Alternativ gibt es Verträge über Sommer- und Wintersaison, die sich gezielt nur auf eine Variante beschränken. Hier gilt:

Sommersaison - Kündigung zur Jahresfrist, also zum 31. Dezember. Stichtag für die Kündigung: 30. November. Sie wechseln die Motorradversicherung nun zum 01. Januar.
Wintersaison - Sie kündigen den Vertrag während der Saison, die Kündigung muss zum 30. November eingegangen sein. Auch hier wechseln Sie schließlich Anfang Januar die Versicherung.


Sonderkündigung trotz Schufa?

Neben der allgemeinen Kündigung zum Vertragsende haben Sie natürlich auch mit einem Schufa-Eintrag die Möglichkeit, auf Ihr Sonderkündigungsrecht zurückzugreifen. Diese sogenannte außerordentliche Kündigung ist jedoch nur möglich, wenn feste Gründe vorliegen:


• Beitragserhöhung während der Laufzeit
• Schadenübernahme nach Unfall
• Abmeldung/Verkauf des Fahrzeugs


Im ersten Fall müssen Sie ein wenig auf die Gründe für die Beitragsänderung achtgeben. Es dürfen sich für Sie keine neuen Vorteile durch den angepassten Preis ergeben. Auch darf die Erhöhung nicht mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Was das heißt? Sie dürfen beispielsweise nicht durch einen Umzug in eine andere Regionalklasse fallen oder aufgrund einer angepassten Schadensfreiheitsklasse Ihren Rabatt verlieren.

Der zweite Grund für eine Sonderkündigung klingt ein wenig seltsam. Hatten Sie einen Unfall und ist der Vorgang abgeschlossen, dürfen Sie und Ihre Motorradversicherung den Vertrag beendigen. Die Frist beginnt in diesem Fall, sobald Sie von dem Fallabschluss wissen.

Sollten Sie Ihr Motorrad verkaufen oder anderweitig abgeben, dürfen Sie den Vertrag natürlich jederzeit außerordentlich kündigen. Diese Option ist nicht einmal mit einer Frist verbunden. Sobald Sie das Motorrad abmelden, endet Ihre Motorradversicherung - um überschüssig gezahlte Beträge rechtzeitig zurückzuerhalten, sollten Sie jedoch nicht darauf warten, dass die Meldebehörde die Versicherung informiert, sondern eigenständig der Versicherung den Verkauf mitteilen.

In den anderen Fällen ist die Frist für die außerordentliche Kündigung auf einen Monat festgelegt. Bei einer Preisanpassung beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie das Schreiben der Motorradversicherung erhielten; bei einem Unfallhergang, sobald Sie den Abschlussbericht vorliegen haben.

Nicht nur beim Wechseln trotz Schufa - die Kündigung muss korrekt sein

Um die Motorradversicherung zu wechseln, müssen Sie natürlich eine korrekte Kündigung schreiben. Die Form von Kündigungen ist vom Gesetzgeber auf schriftlich festgelegt. Gleichfalls müssen Sie dafür sorgen, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer eingeht. Kündigen Sie relativ zum Ende der Frist, sollten Sie sich immer absichern und das Schreiben per Einwurf-Einschreiben versenden. Durch den Beleg mit der Sendeverfolgung haben Sie einen Nachweis, dass die Kündigung vor Fristablauf eingegangen ist. Sind Sie unsicher, ob die Zeit noch ausreicht, können Sie die Kündigung vorab per E-Mail oder per Fax versenden. In der Vorab-Kündigung verweisen Sie darauf, dass die Kündigung ebenfalls per Post rausgeht.

Sie sind bei einer normalen Kündigung der Motorradversicherung nicht verpflichtet, einen Grund anzugeben. Einzig, wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, ist die Angabe des Grundes notwendig.

Damit die Vertragsbeendigung sauber und problemlos funktioniert, müssen Sie auf die Zuordbarkeit des Schreibens achten. Setzen Sie daher immer die Versicherungs- und die Vertragsnummer ein. Sollten Sie beim Versicherer auch ein Kfz versichert haben, fügen Sie zusätzlich das Kennzeichen des Motorrads ein.

Richtig wechseln und sparen

Die Gründe für das Wechseln der Motorradversicherung können vielseitig sein, wenn auch viele Wechsel stattfinden, da Sie sich als Versicherungsnehmer eine bessere Leistung oder einen günstigeren Preis wünschen. Wir bieten Ihnen auf unserer Seite eine praktische Hilfe an, mit der Sie verschiedene Motorradversicherung und die Tarife miteinander vergleichen können. Der Vergleichsrechner nimmt die im Internet zur Verfügung stehenden Tarife als Grundlage und sucht für Sie aus der Masse das Angebot heraus, das mit Ihren Wünschen übereinstimmt. Unterschätzen Sie nicht die Zeitersparnis, die ein solcher Vergleichsrechner mit sich bringt. Sie müssen nicht mehr sämtliche Tarife händisch vergleichen oder gar Angebote einholen.

Damit Ihr Wechsel trotz Schufa-Eintrag gelingt, sollten Sie sich selbst ein wenig absichern. Beginnen Sie stets rechtzeitig mit dem Vergleich der Motorradversicherungen und warten Sie nicht, bis die Frist für die Kündigung beinahe abgelaufen ist. Achten Sie nicht ausschließlich auf den Preis der neuen Tarife, sondern schauen Sie gezielt, ob die Leistungen mit Ihren Wünschen übereinstimmen. Sollten Sie nur die Haftpflichtversicherung wünschen, werden Sie aufgrund der Schufa nicht abgelehnt. Bei der Teil- oder Vollkasko könnte Sie ein Versicherer auf die Haftpflicht verweisen. Auch dies ist ein Grund, weshalb Sie sich mehr Zeit lassen sollten. Erhalten Sie wegen der Bonitätsprüfung bei der Schufa nicht die Wunschversicherung, können Sie nun weitere Versicherungen anfragen - und halten weiterhin Ihre Kündigungsfrist ein.

Wechseln Sie Ihre Motorradversicherung trotz Schufa

Durch unseren Tarifrechner für die Motorradversicherung haben Sie trotz Schufa eine einfache Möglichkeit, die einzelnen Tarife und Versicherungsgesellschaften miteinander zu vergleichen. Natürlich inkludiert der Vergleich auch reine Internetversicherungen, bei denen Sie Ihren Vertrag online verwalten und generell niedrigere Beiträge, doch weniger Service haben. Übrigens muss hinter dem Vergleich nicht unbedingt ein Wechsel stehen. Es ist sinnvoll - egal ob mit oder ohne Schufa-Eintrag - jedes Jahr einen Tarifvergleich durchzuführen und einfach zu schauen, ob es nicht bessere Angebote gibt.

Bedenken Sie, dass wir Ihnen nicht versprechen können, dass Sie Ihre Wunschversicherung erhalten. Einzig der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist trotz Schufa dank des Pflichtversicherungsgesetzes problemlos möglich. Bei der Teil- oder Vollkasko entscheidet die Versicherungsgesellschaft intern anhand Ihrer Bonitätsauskunft, ob Sie als Kunde akzeptiert werden. Da die Gebühren jedoch mühelos im Voraus bezahlt werden können, ist eine grundsätzliche Ablehnung bei allen Versicherern sehr unwahrscheinlich. Vielleicht müssen Sie bei zwei oder drei Versicherern eine Anfrage stellen - am Ende erhalten auch Sie jedoch sicherlich Ihre Motorradversicherung.

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